Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
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1. Geltungsbereich, Allgemeines
- Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Geschäftsbedingungen) der Bedarf.de Großhandel 2 GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften (nachfolgend zusammen "Lieferung(en)"); entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers den Auftrag bestätigen und / oder den Auftrag an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
- Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
- Wir beliefern ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB). Private Endverbraucher beliefern wir grundsätzlich nicht.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von uns maßgebend.
- Dem Schriftformerfordernis i.S.d. der vorstehenden Ziffer 1.4 sowie der nachfolgenden Bestimmungen genügt die Textform des §126 b BGB. Dergestalt bedürfen insbesondere rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller gegenüber uns abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2. Vertragsabschluss
- Angebote von uns sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben.
- Eine Bestellung des Bestellers stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier (4) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
- Wenn der Besteller eine Bestellung in unserem Online-Shop aufgibt, schicken wir ihm eine Nachricht, die den Eingang seiner Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Bestellers dar, sondern soll diesen nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist.
- Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir entweder (i) die bestellte Lieferung an den Besteller versenden und dem Besteller den Versand mit einer E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen oder (ii) eine schriftliche Auftragsbestätigung (Auftragsbestätigung) an den Besteller versenden.
- Wenn die Lieferung an den Besteller in mehr als einem Paket versendet wird, können wir für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung oder eine gesonderte Auftragsbestätigung versenden. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Versandbestätigung/ Auftragsbestätigung ein separater Kaufvertrag zwischen dem Besteller und uns über die in der jeweiligen Versandbestätigung/Auftragsbestätigung aufgeführten Produkte zustande.
- Der Besteller stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden im PDF-Format per E-Mail zur Verfügung gestellt.
3. Geschuldeter Leistungsumfang
- Für Umfang und Gegenstand der Lieferung ist alleine maßgebend unsere Auftragsbestätigung oder, bei Versendung der Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung, die tatsächlich gelieferte Ware nebst Lieferschein. Enthält eine von uns übermittelte Auftragsbestätigung erkennbare Änderungen gegenüber der Bestellung des Bestellers, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn der Besteller im Falle einer von uns übermittelten Auftragsbestätigung, dieser Auftragsbestätigung nicht binnen zehn (10) Arbeitstagen schriftlich widerspricht. In jedem Falle gilt das Einverständnis jedoch spätestens dann als gegeben, wenn der Besteller die Lieferung entgegennimmt, ohne im Rahmen seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß Ziffer 8.2 schriftlich zu widersprechen.
- Angaben, Muster, Proben oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial, sind nur annähernd (z.B. Gewicht, Maß oder technische Daten), soweit nicht eine wesentliche funktionale Eigenschaft betroffen ist und / oder die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie.
- Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir als Händler keine Verantwortung. Für Mängelansprüche, die sich auf Aussagen der vorgenannten Personen begründen, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Falls nicht anders vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung durch uns nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung. Bei Vorliegen eines Beratungsvertrages gelten die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 10.
- Unter Berücksichtigung der Interessenlage und im Rahmen des Zumutbaren behalten wir uns im Einzelfall Mehr– und Minderlieferungen von bis zu 10 % vor, die in der Rechnung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere aus produktionstechnischen Gründen im Fall von Sonderanfertigungen.
- Für Warenbestände, welche wir speziell für den Besteller auf Basis dessen Bedarfs-/Verbrauchsangaben und / oder spezifischen Bevorratungsvereinbarungen beschafft und eingelagert haben, gelten die bestehenden, individuellen Abnahmevereinbarungen. In Ermangelung einer solchen individuellen Regelung ist der Warenbestand in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen abzunehmen. Hierbei können wir jedoch spätestens nach 6 Monaten ab angezeigter bzw. vereinbarter Verfügbarkeit der Lieferung bei uns, die Abnahme des betroffenen Bestandes verlangen.
- Erfüllungsort ist unser Lager in Hamburg.
- Kommt ein Vertrag aufgrund eines von uns erstellten Kostenvoranschlages zustande, gilt § 650 BGB.
4. Abonnementaufträge
- Wir können dem Besteller die Möglichkeit eröffnen, Lieferungen in unserem Onlineshop aufgrund bestimmter Auswahlkriterien regelmäßig zu beziehen und basierend hierauf einen Abonnementauftrag anzulegen. Mit Anlage des Abonnementauftrags werden wir innerhalb der gewählten Geltungsdauer, mit der regelmäßigen Belieferung des Bestellers, in dem gewählten Ausführungsintervall, beauftragt. Die Anlage des Abonnementauftrags stellt dabei die Erteilung von Einzelaufträgen dar. Das jeweilige Angebot des Bestellers auf Abschluss eines Einzelauftrages wird erst am gewählten Tag des Ausführungsintervalls wirksam und von uns durch Versand der Lieferung und Versendung einer Versandbestätigung, angenommen.
- Jeder Abonnementauftrag kann vom Besteller im Online-Shop geändert oder gelöscht werden. Eine Löschung oder Änderung am gewählten Tag des Ausführungsintervalls ist ausgeschlossen. Mit der Löschung seines Benutzerkontos im Online-Shop werden sämtliche vom Besteller im Online-Shop angelegten Abonnementaufträge dauerhaft gelöscht.
- Beide Vertragsparteien haben jeweils das Recht, Abonnementaufträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Wir erstellen für jede Lieferung eine Rechnung zu den jeweils vereinbarten Konditionen.
- Wir behalten uns im Rahmen laufender Abonnementaufträge vor, die bestehenden Preise aufgrund von eintretenden Änderungen (beispielsweise bei Kostensteigerungen oder geänderter gesetzlicher Bestimmungen) anzupassen. Preisänderungen werden nach Ablauf einer Ankündigungsfrist von drei Wochen wirksam, sofern der Besteller nicht binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Preisänderungsmitteilung, widerspricht.
5. Preise, Preislisten, Versand und Verpackung
- Unsere Preise verstehen sich inklusive Verpackung ab Lager Hamburg ohne Aufstellung und Montage zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten der Rücknahme von Verpackungen werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Lieferkosten, sofern der Kunde eine Versendung wünscht sowie für etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben. Bei Sonderabwicklungen (z.B. sperrigen Gütern (Geräte-Equipment) oder Expressaufträgen o.ä.) können zusätzliche Versandkosten oder/und Expresszuschläge anfallen.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, sind wir berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung, selbst zu bestimmen.
- Sofern wir – ohne dass der Besteller einen diesbezüglichen gesetzlichen Anspruch hat – versandfertig verpackte Lieferung wieder zurücknehmen, erfolgt dies aus Kulanz. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Zurücknahme von der Erstattung des uns hieraus entstehenden Aufwandes abhängig zu machen.
- Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als einen Monat ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unserer am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.
6. Zahlung
- Alle Zahlungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, nach Zugang der Rechnung beim Besteller jeweils sofort und ohne Abzug fällig. Der Besteller kann grundsätzlich per Vorkasse & Lastschrift oder - soweit im Einzelfall angeboten – auf Rechnung oder unter Inanspruchnahme von Ratenzahlung ("ZeroPay") bezahlen.
- Alle Einzelheiten für eine Zahlungsabwicklung über ZeroPay ergeben sich aus den ZeroPay Zahlungsbedingungen, die Teil dieser Geschäftsbedingungen sind und immer dann Anwendung finden, wenn die Zahlung über ZeroPay abgewickelt wird.
- Sind wir aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats berechtigt, Forderungen gegen den Besteller mittels Lastschrift einzuziehen, erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass wir ihm spätestens drei (3) Kalendertage vor dem Tag des beabsichtigten Einzugs einer SEPA-Lastschrift (Ausführungsdatum) eine Vorabinformation (Pre-Notification) hierüber zuleiten. Im Falle einer vom Besteller zu vertretenden Rücklastschrift erheben wir einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 5,50 € (Rücklastschriftentgelt). Dem Besteller bleibt der Nachweis offen, dass uns kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden, als die Pauschale, entstanden ist.
- Bei Kauf auf Rechnung sind wir berechtigt, eine Höchstgrenze, bis zu welcher der Kauf auf Rechnung möglich ist, festzusetzen. Diese Grenze berücksichtigt auch noch offene Beträge aus früheren Rechnungsbestellungen sowie Beträge aus ZeroPay, mit denen der Besteller in Verzug ist.
- Bei einem Warenwert von mehr als EUR 10.000 sind wir bei Kauf auf Rechnung berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
- Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder, ohne Mahnung, 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
- Haben wir aus der ständigen Geschäftsbeziehung mit dem Besteller einen fälligen Zahlungsanspruch gegen diesen, so können wir weitere Lieferungen verweigern, bis der Besteller die fällige Zahlung bewirkt hat. Dies gilt entsprechend bei Überschreitung eines dem Besteller von uns im Rahmen von Zero Pay eingeräumten Kreditlimits.
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte können seitens des Bestellers nur geltend gemacht werden, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Wir bieten Firmenkunden an, den Rechnungsbetrag erst nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung zu bezahlen („Kauf auf Rechnung”). Um Ihnen dieses Angebot machen zu können, kooperieren wir mit dem Finanzdienstleister Billie GmbH. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung im Rahmen des Bestellprozesses und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an die Billie GmbH ab. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist, die auf der Rechnung angegeben ist, auf das Konto, das auf der Rechnung aufgeführt ist. Für den Fall, dass Geschäftskunden nicht bei Fälligkeit zahlen, stellt Billie Geschäftskunden die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von EUR 40 in Rechnung. Die Datenschutzerklärung der Billie GmbH finden Sie hier: https://www.billie.io/datenschutz. Sie findet ergänzend zu unserer Datenschutzerklärung und unseren AGB Anwendung.
7. Liefer- und Leistungszeit, Gefahrübergang, Verzug
- Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
- Die in unserem Online-Shop, auf unserer Webseite oder elektronischen Katalogen hinterlegten Lieferzeiten sind ca. Angaben bis zur Übergabe an die Transportperson am Erfüllungsort (vgl. Ziffer 3.7) und verstehen sich freibleibend Vorrat.
- Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist angemessen. Der höheren Gewalt stehen gleich alle Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und durch die uns die Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßiger Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien, von uns nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, sind beide Vertragsparteien berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.
- Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung durch uns setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
- Unsere Lieferungen erfolgen ab unserem Lager in Hamburg oder einem andern von uns bestimmten Ort. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben wird; dies gilt auch bei einem Transport durch uns sowie bei frachtfreien Lieferungen. Verzögert sich die Versendung der bestellten Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über.
- Soweit Lieferungen auf Abruf des Bestellers zu erbringen sind, ist der Besteller – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – zur Abnahme von Teillieferungen in ungefähr gleichen Mengen verpflichtet. Im Übrigen gilt die gesamte Lieferung einen Kalendermonat nach Ablauf der für den Abruf vereinbarten Frist oder mangels einer vereinbarten Frist drei Kalendermonate nach Vertragsschluss als vom Besteller abgerufen.
- Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir für jeden angefangenen weiteren Monat, Lagergeld in Höhe von 0,5% des Warenwertes (vereinbarter Brutto-Kaufpreis), höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt sowohl uns als auch dem Besteller unbenommen.
8. Gewährleistung
- Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Die Lieferung ist unverzüglich nach Anlieferung beim Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten, sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Anlieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Lieferung als vom Besteller genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf unser Verlangen hin ist die Lieferung frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Lieferung sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
- Bei Sachmängeln der Lieferung sind wir nach einer von uns innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verpflichtet und berechtigt. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
- Beruht ein Mangel auf einem Verschulden von uns, kann der Besteller unter den in Ziffer 10 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
- Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, welche wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen die uns gehemmt.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung Veränderungen an der Lieferung vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunden die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
- Eine im Einzelfall mit dem Besteller vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
9. Schutzrechte
- Wir stehen nach Maßgabe dieser Ziffer 9 dafür ein, dass die Lieferung frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Herstell- und des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter zu erbringen. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
- In dem Fall, dass die Lieferung ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten die Ware derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Lieferung aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers unterliegen den Beschränkungen der Ziffer 10.
- Bei Rechtsverletzungen durch von uns (mit-)gelieferter Ware anderer Hersteller, werden wir nach eigener Wahl unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieser Ziffer 9 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
10. Sonstige Haftung
- Für unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen, das unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden, die auf wesentliche Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, zurückzuführen sind, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz), für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die unter eine von uns gewährte Garantie fallen.
11. Ausschlussfrist
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht spätestens innerhalb eines Jahres ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (in der Regel ist dies der Zeitpunkt der Übergabe an die Transportperson beim Versendungskauf) geltend gemacht werden. Ausgenommen davon sind die in Ziffer 9.3 genannten Fälle, für die statt der einjährigen Verjährungsfrist die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.
12. Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware), bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
- Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wobei in der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Warenwertes der Vorbehaltsware (vereinbarter Brutto-Kaufpreis) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die der Vorbehaltsware.
- Wird die der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Warenwertes der Vorbehaltsware (vereinbarter Brutto-Kaufpreis) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
- Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
13. Geistiges Eigentum
- Von uns erstellte Angebotsunterlagen, Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen oder ähnliche Dokumente bleiben in unserem alleinigen Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Auftrag nicht zustande, sind die vorgenannten Unterlagen unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben und etwaige gefertigte Kopien zu vernichten.
- Werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller von uns Erfindungen gemacht, so steht uns die alleinige Verwertung der hieraus ableitbaren Rechte, insbesondere von Patenten, zu.
14. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, dem Leistungsangebot und den Bedingungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Auf Bestellungen des Bestellers finden jeweils die Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt der Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die der Besteller zuvor getätigt hat). Falls eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
15. Datenschutz, Sonstiges
- Wir verarbeiten für die Durchführung der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten des Bestellers. Einzelheiten dazu sind in dem Informationsblatt „Datenschutz“ zusammengefasst, das auf der Webseite von uns unter https://fitness.bedarf.de/datenschutz abgerufen werden kann.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Erfolg wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Lücke innerhalb dieser Geschäftsbedingungen.
- Für diese Geschäftsbeziehungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG). Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 12 unterliegen dem Recht am jeweiligen Belegenheitsort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Hamburg. Wir sind aber auch berechtigt, das für den Geschäftssitz des Bestellers zuständige Gericht anzurufen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
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Raboisen 6
20095 Hamburg
Geschäftsführung: Marvin Kögler, Jan van Randenborgh
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Telefon: +49 40 22 86 790 - 70
Stand: Januar 2024